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Spottabzeichen der SPD aus der Zeit des so genannten Sozialistengesetz.

Das Sozialistengesetz trat am 22. Oktober 1878 mit seiner Verkündung in Kraft und galt durch insgesamt vier Verlängerungen bis zum 30. September 1890.

Solche Abzeichen wurden an Kassierer der Partei ausgegeben, die diese Marke z.B. an ihrer Uhrenkette oder ähnlichem befestigt hatten. Durch das Zeigen dieser Münze gaben sie sich als Kassierer zu erkennen und konnten so Spenden und Mitgliedsbeiträge (dies wurde als Bettelei von der Regierung verstanden und hart betraft) einnehmen, aber auch illegale Zeitungen und Parteiinformationen wurden durch diese Mittelsmänner weitergeben.

Die Abzeichen wurden aus den normalen Umlaufmünzen gefertigt. Die Wertseite wurde abgefeilt und durch den Spruch ersetzt. Das Abzeichen hat einen Durchmesser von 17 mm. Es gibt mehrere Spruchvarianten.

Das Abzeichen ist extrem selten.

SPD 3 - 1 SPD 3 - 2