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“Das Ehrenkreuz des Weltkrieges (oft auch nach seiner häufigsten Verleihungsstufe Ehrenkreuz für Frontkämpfer oder Frontkämpferehrenkreuz benannt) wurde am 13. Juli 1934 durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg  anlässlich des 20. Jahrestages des Kriegsbeginns 1914 gestiftet und war eine Auszeichnung aus der Zeit des Nationalsozialismus für die Teilnehmer und die Hinterbliebenen von Teilnehmern des Ersten Weltkrieges.

Nach dem Tode Hindenburgs am 2. August 1934 wurde das Ehrenkreuz „im Namen des Führers und Reichskanzlers“, also Adolf Hitler als Staatsoberhaupt, verliehen. …

Die Kreuze für Frontkämpfer und Kriegsteilnehmer sind bronziert, das Kreuz für Hinterbliebene mit einer matt schwarzen Lackeinfärbung versehen. Das Kreuz für Frontkämpfer trägt auf der Vorderseite aufgelegt einen oben geöffneten Lorbeererkranz mit einer Schleife, die in den unteren Kreuzarm reicht. In dem Kranz stehen untereinander die Jahreszahlen 1914 und 1918, und das Kreuz ist mit zwei diagonal gekreuzten Schwertern unterlegt. Die Ausführung für Kriegsteilnehmer ist mit einem Eichen- statt mit einem Lorbeerkranz versehen, außerdem fehlen die Schwerter als Zeichen des Fronteinsatzes. Die gleiche Form (mit Eichenlaub, ohne Schwerter), aber schwarz lackiert und mit anderem Band, erhielten die Hinterbliebenen. Wegen der hohen Stückzahl stellten verschiedene Firmen die Auszeichnung her. Die Rückseite des Ehrenkreuzes ist glatt, jedoch wurden von den vielen, zur Herstellung zugelassenen Unternehmen die glatten Rückseiten dazu benutzt, um durch Firmenzeichen, Chiffren oder Buchstaben ihre Produkte zu kennzeichnen.

Bis zum 31. März 1935 sind folgende Verleihungszahlen belegt:

  • Frontkämpfer (mit Schwertern): 6.202.883 Kreuze,
  • Kriegsteilnehmer (ohne Schwerter): 1.120.449 Kreuze,
  • Ehrenkreuz für die Witwen und Eltern gefallener Kriegsteilnehmer
    • für Witwen: 345.132 Kreuze,
    • für Eltern: 372.950 Kreuze. …

Vorsichtige Schätzungen gehen … davon aus, dass die Gesamtzahl aller Ehrenkreuze bis 1945 bei 10.000.000 gelegen hat.

Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen dieser Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland den Inhabern gestattet. Das genannte Gesetz enthält hinsichtlich des Ehrenkreuzes keine explizite Nennung und schreibt auch keine abgeänderte Form vor, da das Kreuz schon mit seiner Stiftung ohne nationalsozialistische Symbole entworfen worden war.

(aus Wikipedia: Stand: 24.09.2018)

Der Wert der Orden liegt bei sehr guten Exemplaren aufgrund der hohen Ausgabezahlen im einstelligen bzw. (beim Ehrenkreuz für Witwen und Eltern) im kleinen zweistelligen Bereich. Sollte bei den Orden noch eine Verleihurkunde beiliegen, erhöht sich der Wert (abhängig u.a. von der Unterschrift auf dem Dokument).

Der Hinweis in “Wikipedia”, dass das Tragen dieses Ordens dem Inhaber öffentlich gestattet ist, dürfte sich zwischenzeitlich erledigt haben, da potentielle Besitzer mindestens im Jahre 1900 geboren sein müssten.