Bescheinigung des Polizeipräsidenten in Magdeburg vom 29. Oktober 1945, dass die tschechische Staatsangehörige Stephania Maria Gyuricsko als deutsche Staatsangehörige zu behandeln ist. Der Stempel des Polizeipräsidiums wurde entnazifiziert.
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Bescheinigung des Polizeipräsidenten in Magdeburg vom 29. Oktober 1945, dass die tschechische Staatsangehörige Stephania Maria Gyuricsko als deutsche Staatsangehörige zu behandeln ist. Der Stempel des Polizeipräsidiums wurde entnazifiziert.