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Flugblatt der “Vereinigung evangelischer Frauenverbände Deutschlands” (Berlin) an die “deutschen evangelischen Familienväter”. Das Wahlrecht wurde mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert. Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen. Das Flugblatt wurde für diese Wahl hergestellt.

 


Kategorien: 1918-1933